Wir sind FASSUNGSLOS!!! Die nächste Runde Absurdität, Abschottung und Abfuck:
Am 05. April wurde das entscheidende Urteil des wichtigen Präzedenzfalls über gewaltvolle Pushbacks veröffentlicht. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in dem Fall von Massenpushbacks von Nordmazedonien nach Griechenland (2016) KEINE Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. In anderen Worten: Die Europäische Konvention für Menschenrechte, wurde von dem Gericht in Teilen AUßER KRAFT gesetzt!!! Das ist eine klar politisch motivierte Entscheidung und spiegelt die schreckliche Doppelmoral der EU-Politik wieder. Urteile wie gestern stellen einen Freifahrtschein für ILLEGALE Massenpushbacks dar, wie sie zunehmend an allen Außengrenzen praktiziert werden (z.B. Polen, Serbien, Bosnien).
Das Europäische Gericht für MENSCHENRECHTE ignoriert die grauenvolle Gewalt an den Grenzen, bei der Menschen ums Leben kommen (!) und hebelt somit Gesetze aus, die es schützen müsste. Es stellt sich auf die Seite rechtsbrecherischer Politik, nicht auf die Seite derer, die entrechtet wurden. Eine komplette Aushöhlung menschenrechtlicher Mindeststandards durch die Justiz. UNGLAUBLICH!
Quelle Video: Lara Milena Brose
In den hier geposteten Clips sieht man die Bedingungen unter denen die Menschen nach der Einkesselung durch das mazedonische Militär vor dem Massen-Pushback die Nacht verbringen mussten und die unmenschlichen Zustände in denen die Menschen auf der Suche nach Schutz leben müssen. Das als Beweismaterial gehandelte Material unserer Aktivistin zeigt, wie die Menschen offensichtlich gewaltvoll und illegal durch das mazedonische Militär nach Griechenland zurückgedrängt wurden, nachdem sie das Lager #Idomeni, in dem humanitär katastrophalste Zustände herrschten, verlassen hatten und versuchen wollten, in anderen Ländern ihr Recht auf Asyl wahrzunehmen. Videos der Pushbacks selbst werden wir an anderer Stelle aufbereiten.
Der EGMR stellte dieses und weiteres Material zwar sicher, ignoriert es aber nun und beruft sich stattdessen auf den Fall ND und NT gegen Spanien (2020), in dem es Voraussetzungen eingeführt hat unter denen Kollektivausweisungen unter Artikel 4 Protokoll Nr. 4 ausnahmsweise erlaubt sind. Schon in diesem Urteil hat der Europäische Menschengerichtshof ein POLITISCHES, KEIN JURISTISCHES Urteil gefällt. Gewaltvolle Pushbacks an den EU-Außengrenzen wurden hier als nicht rechtswidrig anerkannt.
Wir können diesen Prozess nicht hinnehmen! Wir verstehen es als unsere Aufgabe die Kläger*innen, ECCHR und ProAsyl dabei zu unterstützen, diese politische Entscheidung anzuprangern und in keinster Weise so zu akzeptieren. Teilt diesen Beitrag und protestiert gegen dieses Urteil! Misshandlung, Gewalt und Rechtlosigkeit dürfen nicht zur Norm an den europäischen Grenzen werden!
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