Protestiert mit uns gegen ein Urteil des Oberlandesgericht München 18. Senat

24.04.2021

Übt mit uns „Kritik in provozierender Form“ am Oberlandesgericht München 18. Senat

– dieses Urteil ist unglaublich!

Weitere Informationen gibt hier https://linktr.ee/AK49. Hier könnt ihr noch einmal genau nachlesen, wie es zu diesem Urteil kam.

Schreibt eine E-Mail an das OLG 18.Senat und protestiert mit uns ! mailto://pressestelle@olg-m.bayern.de

oder benutzt den Link https://linktr.ee/AK49 um direkt Euren email Client mit dem Beispieltext aufzurufen.

Beispieltext:

Betreff:„Versenken!“ Kommentar entspricht Hassrede und Volksverhetzung unglaublich aber leider wahr. Wie ich aus der Süddeutschen Zeitung [„Versenken! ist erlaubt" vom 20.04.2021] entnommen habe, hat in dieser Woche das OLG ein Urteil gesprochen, dessen Inhalt mich empört und gleichzeitig fassungslos macht. Darin lese ich, dass ein Facebook User unter ein Bild eines Rettungsbootes mit 65 Geflüchteten schrieb: „Versenken! So wie es die Australier gemacht haben.“ Der 18. Oberlandesgericht-Senat hat geurteilt, dass dieser Beitrag keine Hassrede sei, der Kläger habe nur „in provozierender Form seine Kritik an der Flüchtlingssituation und den Rettungsaktionen […] zum Ausdruck bringen“ wollen. Das ist absurd und menschenverachtend. Ich protestiere aufs Schärfste gegen solch ein Urteil. Es kann als Freibrief für alle Rechten und Nazis verstanden werden, die ihre menschenverachtenden Parolen nun auch noch mit einem höchst richterlichen Stempel versehen in der Öffentlichkeit verbreiten können. Daran ändert nicht im mindesten die scheinbare Relativierung durch den Zusatz, es so machen zu sollen, wie die australische Regierung verfährt. Denn diese praktiziert seit Jahren illegale Pushbacks von Geflüchteten auf Hoher See, ohne jede Möglichkeit für sie Asyl zu beantragen und mit all den Folgen, die Geflüchtete auf Hoher See ertragen müssen - bis hin zum Tod durch Ertrinken. Das ist eine Praxis, die auch in Europa illegal ist und die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt. Das ist keine „provozierende Form einer Kritik“, sondern Hassrede und Volksverhetzung. NEIN zu diesem Urteil! [… Hier bei Interesse eine persönliche Bemerkung hinzufügen] Mit freundlichen Grüßen

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